Die allgemeinen Bestimmungen befinden sich für alle einsehbar neben dem Regattabüro des UYCNs. Jede/r TeilnehmerIn segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme der Ausschreibung auf eigene Gefahr und entscheidet selbständig über die Teilnahme an bzw. die Beendigung der Wettfahrt. Aus der Entscheidung der Wettfahrtleitung bzw. des Teilnehmers unter diesem Titel entsteht kein Protestgrund.
Hinweis: Das Blaue Band ist eine Langstreckenregatta – bei Gefahr sind selbständig sichere Buchten bzw. Häfen anzulaufen.
Sturmwarnanlage Neusiedlersee
In der Seen- und Flussverkehrsordnung, i.d.g.F., ist unter § 26 (1) und (2) folgendes geregelt: Sturmwarnung: § 26. (1) Die Schiffsführer haben sich über das Vorhandensein von Sturmwarneinrichtungen und die Art ihrer Signalgebung zu informieren. (2) Falls durch Sturmwarnzeichen das Aufkommen eines Sturmes angezeigt wird, müssen die Schiffsführer ihr Fahrverhalten so einrichten, dass sie noch vor Eintritt der Gefahr einen Hafen oder ein zum Landen geeignetes Ufer sicher erreichen.
Blinksignale
40mal pro Minute: Vorwarnung
ab Windstärke 6 (Windgeschwindigkeit ab ca. 40 km/h und steigende Tendenz)
90mal pro Minute: Sturmwarnung
ab Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit ab 60 km/h und steigende Tendenz)